Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1955 - 1 StR 675/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,2731
BGH, 15.04.1955 - 1 StR 675/54 (https://dejure.org/1955,2731)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1955 - 1 StR 675/54 (https://dejure.org/1955,2731)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1955 - 1 StR 675/54 (https://dejure.org/1955,2731)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,2731) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 73/50

    Revision wegen einer Verletzung einer Aufklärungspflicht zur Ermittlung eines

    Auszug aus BGH, 15.04.1955 - 1 StR 675/54
    Dass die Staatsanwaltschaft ihrerseits die Vernehmung der Zeugen nicht beantragt hat, befreite das Landgericht nicht von der Pflicht, sie von sich aus heranzuziehen, nachdem sich ihm ihre Anhörung aus den vorstehend dargelegten Gründen aufdrängte (BGH 1 StR 73/50 vom 27. Februar 1951 = LM Nr. 1 zu § 244 Abs. 2 StPO).
  • RG, 30.06.1881 - 1596/81

    Ist das urteilende Gericht an den Beschluß der Strafkammer, durch welchen die

    Auszug aus BGH, 15.04.1955 - 1 StR 675/54
    Sie unterlag in der erneuerten Hauptverhandlung nicht mehr der Prüfung durch das erkennende Gericht (RGSt 4, 402; 35, 353)Folgerichtig kann das neu ergangene Urteil auch nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die Wiederaufnahme zu Unrecht angeordnet worden sei (vgl RGSt 20, 46).
  • RG, 25.02.1935 - 5 D 519/34

    Kann die Revision gegen ein Urteil, das das Verfahren auf Grund des

    Auszug aus BGH, 15.04.1955 - 1 StR 675/54
    Auf das vorliegende Verfahren sind somit die allgemeinen Grundsätze des Verfahrensrechts anzuwenden, nach denen das Gericht nicht gehindert ist, einen Angeklagten, dessen Strafverfolgung das Verfahrenshindernis eines Straffreiheitsgesetzes entgegenstünde, freizusprechen, wenn die sachlichrechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts keine Schuld des Angeklagten ergibt (vgl RGSt 70, 193 und RG JW 1936, 2239 Nr. 42 gegen RGSt 69, 124).
  • RG, 15.11.1889 - 2568/89

    1. Kann auf einen Verstoß gegen die Vorschriften, betreffend die Einleitung des

    Auszug aus BGH, 15.04.1955 - 1 StR 675/54
    Sie unterlag in der erneuerten Hauptverhandlung nicht mehr der Prüfung durch das erkennende Gericht (RGSt 4, 402; 35, 353)Folgerichtig kann das neu ergangene Urteil auch nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die Wiederaufnahme zu Unrecht angeordnet worden sei (vgl RGSt 20, 46).
  • RG, 26.09.1902 - 4017/02

    Kann ein Verstoß gegen § 175 G.V.G.'s dadurch geheilt werden, daß unter

    Auszug aus BGH, 15.04.1955 - 1 StR 675/54
    Sie unterlag in der erneuerten Hauptverhandlung nicht mehr der Prüfung durch das erkennende Gericht (RGSt 4, 402; 35, 353)Folgerichtig kann das neu ergangene Urteil auch nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die Wiederaufnahme zu Unrecht angeordnet worden sei (vgl RGSt 20, 46).
  • RG, 24.03.1936 - 1 D 980/35

    Kann die Revision gegen ein Urteil, das das Verfahren auf Grund des

    Auszug aus BGH, 15.04.1955 - 1 StR 675/54
    Auf das vorliegende Verfahren sind somit die allgemeinen Grundsätze des Verfahrensrechts anzuwenden, nach denen das Gericht nicht gehindert ist, einen Angeklagten, dessen Strafverfolgung das Verfahrenshindernis eines Straffreiheitsgesetzes entgegenstünde, freizusprechen, wenn die sachlichrechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts keine Schuld des Angeklagten ergibt (vgl RGSt 70, 193 und RG JW 1936, 2239 Nr. 42 gegen RGSt 69, 124).
  • BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62

    Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen

    Ein Freispruch des Angeklagten wäre nur gerechtfertigt, wenn sich schon im Rahmen der Prüfung des Klageverbrauchs eindeutig ergeben hätte, daß nicht nur kein ausreichender Tatverdacht bestand, sondern daß ein strafrechtliches Verschulden des Angeklagten ausgeschlossen war (HGSt 70, 193; JW 1936, 2239 Nr. 42; BGH 1 StR 675/54 vom 15. April 1955).
  • BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63

    Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Wiederaufnahme des Verfahrens -

    Deshalb ist das erkennende Gericht an ihn gebunden und darf die erneute Verhandlung und Entscheidung nicht weiter erstrecken, als der Beschluß es gestattet (BGHSt 14, 85, 87 f [BGH 27.01.1960 - 2 StR 604/59], vgl. auch RGSt 35, 351; BayObLG 1952, 78; BGH 1 StR 675/54 vom 15. April 1955).
  • BGH, 28.06.1957 - 1 StR 365/56

    Rechtsmittel

    Die Rechtmäßigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens ist durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. Juli 1954 bindend festgestellt (RGSt 4, 402; 20, 46, 48; 35, 351, 353; BGH 1 StR 675/54 vom 15. April 1955).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht